Veranstalter: Daniela Wagner, Schmiedehof 12, 24999 Wees
Veranstaltungsort: Gut Oestergaard, 24972 Steinberg
Anmeldung: Eingabe über das Online Formular siehe Rubrik „Aussteller“ unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich. Zum Zwecke der automatischen Verarbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben. Mit der Übersendung der Rechnung ist der Ausstellungsvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen.
Standplanung: Der Veranstalter ist für die Platzzuteilung zuständig. Es werden Wünsche gemäß Anmeldeformular weitestgehend berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Die Platzvergabe ist damit verbindlich. Unteraussteller und Gemeinschaftsstände sind nur nach Rücksprache gestattet. Es ist untersagt, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben, die nicht in der Anmeldung aufgeführt wurden. Für Aussteller und Waren, die nicht in der Anmeldung erfasst sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden.
Zahlungsbedingungen: die Preise im Anmeldeformular sind netto (ohne Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung (sofort fällig) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Mit Eintritt des Verzuges werden Zinsen in Höhe von 2% berechnet und der Veranstalter kann über den gebuchten Stand anderweitig verfügen.
Rücktritt & Stornobedingungen: Eine Absage/Stornierung des Standes bis zum 28.02.2027 ist unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 50€ des Rechnungsbetrages jederzeit möglich. Bei einer Stornierung nach dem 28.02.2027 können die Kosten nur erstattet werden, wenn durch den Aussteller ein Ersatzteilnehmer für den geplanten Stand gefunden wird (Bearbeitungsgebühr von 50€ wird einbehalten). Bei einer kurzfristigen Absage der Messe durch den Veranstalter und/oder durch den Grundstückseigentümer (höhere Gewalt, behördliche Vorgaben) werden die Teilnahmegebühren den Ausstellern zu 80% erstattet (Einbehalt von 20% des Rechnungsbetrages zur Kostendeckung)
Werbung: Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes verteilt werden. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Bei musikalischen Wiedergaben aller Art ist eventuell die Genehmigung bei der GEMA erforderlich, hierfür liegt die Verantwortung beim Aussteller.
Auf- & Abbau: die genauen Zeiten & Ablauf werden in der Infomail mitgeteilt, Aufbau ist bereits am Freitagnachmittag möglich, Standabbau NACH MESSESCHLUSS am Sonntag ab 18 Uhr.
Gastronomie/Lebensmittel: Aussteller aus dem Lebensmittelbereich verpflichten sich, die Vorgaben des Kreis SL FL zu beachten (siehe Merkblatt über lebensmittelhygienische Mindestanforderungen).
Versicherung und Haftungsausschluss: Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen. Die Haftung für Schäden und Abhandenkommen obliegt beim Aussteller. Der Aussteller erkennt gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die aus den Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Bruch – und Leckage sowie Wasserschaden einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes resultieren, an. Dieses Risiko ist vom Aussteller auf eigene Kosten zu versichern. Der Aussteller haftet für Schäden Dritter, die bei Tätigwerden für den Aussteller entstehen. Der Veranstalter schließt eine Haftpflichtversicherung für seine gesetzliche Haftung ab. Diese deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber, nicht jedoch gegenüber dem Standpersonal der ausstellenden Firmen. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Stand: Juli 2026 - DOWNLOAD der Teilnahmebedingungen